Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Haushaltsauflösung und einer Entrümpelung?
Eine Haushaltsauflösung umfasst die komplette Räumung eines gesamten Haushalts – also alle Möbel, Gegenstände, Hausrat und Inhalte. Bei einer Entrümpelung wird meist nur ein Teilbereich (z. B. Keller, Dachboden, Garage) geleert. Beides führen wir schnell, zuverlässig und besenrein durch.
Wie läuft eine Haushaltsauflösung bei Ihnen ab?
Zunächst erfolgt eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung. Alternativ ist auch ein Angebot mithilfe einer möglichst genauen Beschreibung und der Zusendung durch Fotos vom kompletten Objekt möglich. Danach erhalten Sie ein Festpreis-Angebot. Nach Ihrer Zusage übernehmen wir die komplette Durchführung – vom Abbau bis zur Entsorgung. Am Ende übergeben wir das Objekt besenrein.
Was kostet eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung?
Die Kosten hängen von der Größe, dem Aufwand und der Entsorgungsmenge ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erstellen wir Ihnen ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Gebühren. Auf Wunsch ist auch eine Abrechnung auf Stundenbasis möglich, sodass Sie das für Ihren individuellen Fall beste Angebot erhalten.
Welche Zahlungsmöglichkeiten bieten Sie an?
Sie können bequem per Überweisung oder in bar nach Abschluss der Arbeiten zahlen.
Kann ich die Auflösung steuerlich absetzen?
Privatkunden: Unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen die Arbeitskosten einer Haushaltsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im privaten Haushalt stattfinden, eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohnanteil vorliegt und die Zahlung unbar erfolgt. Bitte beachten Sie, dass nur der Arbeitsanteil (nicht Entsorgungs- oder Materialkosten) berücksichtigt wird. Eine individuelle steuerliche Beratung kann und darf jedoch nur durch einen Steuerberater erfolgen.
Geschäftskunden: Für gewerbliche Auftraggeber sind die Kosten einer Geschäftsauflösung oder Entrümpelung in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar, sofern sie betrieblich veranlasst sind.
Das betrifft z. B. die Räumung von Büro-, Laden- oder Lagerflächen im Rahmen einer Geschäftsaufgabe, eines Umzugs oder einer Neunutzung.
Wie schnell können Sie einen Auftrag ausführen?
Je nach Auslastung oft innerhalb weniger Tage. In dringenden Fällen bieten wir kurzfristige Termine nach Absprache.
Richten Sie Halteverbotszonen ein?
Ja, falls nötig, kümmern wir uns um die Genehmigung und Beschilderung – natürlich inklusive im Angebot, sofern erforderlich.
Was passiert im Schadensfall?
Wir arbeiten mit größter Sorgfalt, doch falls wider Erwarten ein Schaden entstehen sollte, sind wir selbstverständlich versichert. Bitte informieren Sie uns umgehend, damit wir den Vorgang schnell und unkompliziert klären können. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, die im Rahmen unserer Arbeit entstehen könnten.
Wie stellen Sie umweltgerechte Entsorgung sicher?
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsbetrieben in der Region zusammen und achten auf fachgerechte Trennung von Wertstoffen, Holz, Metall, Elektroschrott und Restmüll.
Was passiert bei einer Stornierung kurz vor dem Termin?
Bei kurzfristigen Absagen (z. B. am Vortag oder Tag des Einsatzes) behalten wir uns vor, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu berechnen.
Muss ich bei der Haushaltsauflösung anwesend sein?
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Vor-Ort-Besichtigung oder klarer Absprache kümmern wir uns eigenständig um die gesamte Abwicklung. Auf Wunsch informieren wir Sie während des Einsatzes telefonisch oder per WhatsApp mit Fotos.
Bieten Sie auch Teilräumungen an?
Ja, selbstverständlich. Wir übernehmen auch einzelne Räume wie Keller, Dachböden, Garagen oder Gewerbeflächen.
Bieten Sie eine Wertanrechnung an?
Ja. Wiederverwertbare oder verkäufliche Gegenstände rechnen wir auf Wunsch fair gegen den Gesamtpreis an. So sparen Sie bares Geld und nachhaltige Werte bleiben erhalten.
Erhalte ich eine Rechnung?
Ja, nach Abschluss der Arbeiten stellen wir Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung aus –
ideal auch für steuerliche Zwecke.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Am einfachsten mit einer Nachricht per WhatsApp oder telefonisch. Ebenso erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.
Muss eine Vor-Ort-Besichtigung stattfinden?
Nein, neben einer Vor-Ort Besichtigung können wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot auf Basis Ihrer Angaben und Fotos erstellen.
Bitte teilen Sie uns dafür folgende Informationen mit:
– Adresse und Etage der Immobilie
– Fahrstuhl vorhanden? (Ja/Nein)
– Entfernung zum Fahrzeug oder Container (z. B. langer Weg durch den Hof, über mehrere Etagen, etc.)
– Containerstellplatz vorhanden? Wenn ja: direkt vor dem Haus oder weiter entfernt?
– Parkmöglichkeiten: Können wir kurzzeitig oder dauerhaft in der Nähe halten/parken?
– Art des Auftrags: komplette Haushaltsauflösung, Teilräumung, Keller, Dachboden, Garage usw.
– Aussagekräftige Fotos von allen Räumen, die geräumt werden sollen (am besten aus mehreren Perspektiven)
Muss ich etwas vorbereiten, bevor Sie kommen?
Nein – wir übernehmen alles. Wenn Sie möchten, können Sie vorher persönliche Gegenstände oder Erinnerungsstücke beiseitelegen.
Was passiert mit verwertbaren Gegenständen?
Wir prüfen bei jeder Räumung sorgfältig, welche Gegenstände gespendet, weiterverwendet oder verwertet werden können. Das reduziert Müll, schont Ressourcen und senkt Ihre Gesamtkosten.
Kann ich einen bestätigten Auftrag stornieren?
Ja, selbstverständlich. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Eine kurzfristige Stornierung kann, je nach Aufwand, mit einer kleinen Gebühr verbunden sein.


